Baumkontrolle

 

Königs Wusterhausen

Herzlich Willkommen

Unsere Kulturlandschaft unterliegt einem ständigen Wandel. Die Land- und Forstwirtschaftliche Nutzung entwickelt sich stetig weiter, der Ausbau von Verkehrswegen und Siedlungsraum schreitet voran und gerade in den letzten Jahren verändern sich vielerorts die klimatischen Gegebenheiten.

Bäume stehen jedoch Jahrzehnte, manche Jahrhunderte und in extrem fällen über 1000 Jahre an ihrem Standort und unterliegen den Veränderungen in Ihrem Umfeld. Gerade im Siedlungsbereich und an Verkehrswegen ist es jedoch unabdingbar die vorhandenen Bäume dauerhaft in einem gleichbleibend sicheren Zustand zu erhalten. Hierzu sind regelmäßige Überprüfungen des Zustandes der Bäume notwendig – Die Baumkontrolle.

Als zertifizierter Baumkontrolleur mit mehrjähriger Berufserfahrung berate ich Sie gern in allen Fragen rund um die Kontrolle Ihrer Bäume und erstelle Ihnen die erforderlichen Gutachten, Pläne und Protokolle für Ihren Baumbestand.

Eric Fritzsche

 Baumkontrolle – alles wichtige

Was ist eine Baumkontrolle?

Eine Baumkontrolle ist die Inaugenscheinnahme eines Baumes im Hinblick auf Schäden und Fehlentwicklungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Ebenso wird durch den Kontrolleur das Baumumfeld auf bedenkliche Umstände (Bodenverdichtung, Materialanlagerungen, Baumaßnahmen…) überprüft. Bei der Baumkontrolle kommen einfache Hilfsmittel wie Schohnhammer, Sondiernadel und Leiter zum Einsatz.

Abschließend wird ein Gutachten erstellt, in welchem die Verkehrssicherheit des Baumes oder Baumbestandes bestätigt oder Baumpflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit empfohlen werden. Ebenso wird der Zeitrahmen in welchem die nächste Baumkontrolle erfolgen sollte festgelegt (Kontrollintervall).

Wer muss eine Baumkontrolle durchführen

oder durchführen lassen?

Die Notwendigkeit von Baumkontrollen ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht.

Jeder Grundstückseigentümer oder Pächter unterliegt der Verkehrssicherungspflicht, wenn er einen Verkehr eröffnet, unterhält oder duldet. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine Rechtspflicht zur Abwendung von Gefahren, die für Dritte von einem Grundstück ausgehen können. Dies umfasst sowohl den Verkehr auf dem eigenen als auch auf angrenzenden Grundstücken.

Darunter fallen gemäß Baumkontrollrichtlinie (FLL) nur
„diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig hält, um andere vor Schäden zu bewahren.“

Eine Ausnahme stellen Waldgrundstücke dar, auf welchen die Verkehrssicherungspflicht nur für offizielle Wege und Aufenthaltsbereiche (Bank, Grillhütte…) und den Grenzbereich zu öffentlichen Grundstücken gilt.

Häufigkeit einer Baumkontrolle

(Kontrollintervall)

Das Kontrollintervall bis zur nächsten Regelkontrolle kann 6 Monate, 1 Jahr oder 3 Jahre betragen. Jungbäume bedürfen i.d.R. keiner Kontrolle. Das Kontrollintervall wird gemäß Richtlinie (FLL) durch den Baumkontrolleur anhand der Merkmale Baumart, Entwicklungsphase, Zustand und Sicherheitserwartung am Standort festgelegt.

Warum sind Baumkontrollen notwendig?

Jeder Baumeigentümer haftet für Schäden welche Anderen durch seine Bäume entstehen. Dies gilt auch für Privatleute und Bäume in Privatgärten.

Der Eigentümer muss handeln, wenn der Baum augenscheinlich krank ist. Anzeichen können unter anderem Tot äste, Pilzfruchtkörper und Faulstellen sein.

Bäume an öffentlichen Stellen hingegen müssen regelmäßig kontrolliert werden.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt haftet! Unter Umständen drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen bis hin zu Geld- und Freiheitsstrafen.

Hier ist der Baumeigentümer in der Beweispflicht!

Im Schadensfall muss der Baumeigentümer nachweisen, dass er alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen und den Baum regelmäßig kontrolliert hat. Erst dann ist er nicht für den verursachten Schaden verantwortlich.

 

Ist der Baumeigentümer nicht in der Lage, eine Gefahr ausreichend zu beurteilen, muss er einen Fachmann hinzuziehen.

 

Angebotene Leistungen

NUMMERIERUNG

von Baumbeständen

Verortung

von Baumstandorten
(Satellitengestütz)

Lagepläne

erstellen und kontrollieren

Baumkontrolle

inkl. Kontrollgutachten
und Protokoll

Baumkataster

erstellen und pflegen

Ökologische Baubegleitung (ÖBB)

„Umweltbaubegleitung“

Das Einsetzen einer ÖBB, ist häufig als verbindliche Auflage im Planfeststellungbeschluss enthalten und dient der Sicherstellung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung. Hierzu sollte eine ÖBB möglichst früh im Planungsprozess hinzugezogen werden.

Eine ÖBB vermittelt zwischen Bauausführung und Genehmigungsbehörde und erfüllt mehrere Aufgaben:

  • Sichtung und Auswertung von Planunterlagen (landschaftspflegerischer Begleitplan, Genehmigungsbescheide, Freiflächenplan, Maßnahmenkonzepte zum Artenschutz u.a.)
  • zeitliche Integration der auferlegten Maßnahmen in den geplanten Bauablauf
  • Anleitung von Personal beim Aufbau von Schutzeinrichtungen
  • Beratung der ausführenden Firmen bei der Umsetzung natur- und artenschutzrelevanter Vorgaben über den gesamten Bauablauf hinweg
  • Dokumentation und Überprüfung der Einhaltung von Schutzmaßnahmen in der Bauphase

Die Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt zumeist bei der Teilnahme an Baubesprechungen, die Kommunikation mit Behörden erfolgt wahlweise regelmäßig oder im Bedarfsfall.

Nach Beendigung der Bauphase begleitet die ÖBB z.B. die Abnahme von Bauleistungen zu Landschaftsbauarbeiten (Kompensationsmaßnahmen) oder übernimmt die Überwachung der Rekultivierung von Baubetriebs- und Baustelleneinrichtungsflächen.

Neben den Tätigkeiten im Gelände werden durch die ÖBB auch regelmäßige Protokolle sowie ein Abschlussbericht zur Dokumentation des Bauablaufes erarbeitet.

Die Umsiedelung geschützter Tierarten erfordert ein hohes Maß an Sachkenntnis zu deren Biologie und Lebensweise. Hierzu bieten wir die praktische Durchführung von Umsiedelungen für Reptilien und Amphibien durch unser geschultes Fachpersonal an.

Baumschutzfachliche Baubegleitung

Schutz von Bäumen auf Baustellen

Der fachgerechte Schutz von Bäumen auf Baustellen und somit der Erhalt wertvoller Baumbestände, erfordert planerische und fachliche Kompetenzen.

Wird der Baumschutz von Bauunternehmern und Arbeitskräften vergessen oder übergangen, kann dies zu erheblichen Verzögerungen und hohen Bußgeldern führen – wird der Baumschutz bereits zu Beginn (Planungsphase) berücksichtigt, ist er zumeist gut integrierbar und hohe Bußgelder können vermieden werden.

Auch im städtischen Umfeld kann ein einzelner Baum zahlreiche Habitate für Kleinsäuger, Vögel, Insekten und auch andere Pflanzen zur Verfügung stellen, wodurch Natur- und Artenschutzbelang gegeben sein und der unsachgemäße Umgang einen Straftatbestand darstellen kann.

Ein gut in die Bauplanung integrierter Baum hingegen steigert den Wert der Immobilie oft erheblich.

Unser Angebot

  • Beratung bei der Planung von Baumaßnahmen
  • Beratung bei der Baumschutzeinrichtung
  • Überwachung des Baumschutzes durch Kontrollen und Dokumentation
  • Kommunikation zwischen zuständiger Behörde und Bauleitung

Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind Sie als Auftraggeber oder Bauherr ggf. organisations-, anweisungs- und überwachungspflichtig!

Die häufigsten Schäden durch unsachgemäßen oder nicht beachteten Baumschutz auf Baustellen sind:

  • Zerstörung von Brut-, Nist- oder Lebensstätten geschützter Tiere
  • Beschädigungen an Rinde, Ästen oder Wurzeln
  • Bodenverdichtungen durch schwere Fahrzeuge
  • Bodenversiegelung (z.B. durch Pflasterung)
  • Lagerung von Baustoffen
  • Bodenaufs- bzw. abtrag
  • Baugruben und Gräben
  • Grundwasserabsenkung
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